Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen

§1 – Anmeldung zu einer Veranstaltung

  1. Sämtlichen Verträgen zwischen dem ARUNA INSTITUT, R. König & H. Schinko GbR (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.
  2. Für fortlaufende Veranstaltungen (Trainings) gelten ergänzend und vorrangig die auf den Anmeldeformularen aufgeführten Bedingungen.
  3. Bei den Verträgen zwischen dem Anbieter und dem Kunden handelt es sich um Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für die Erbringung der Leistung des Anbieters einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen. Ein Widerrufsrecht im Hinblick auf seine auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung steht dem Kunden gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB daher nicht zu.
  4. Die Anmeldung zu einer von dem Anbieter angebotenen Veranstaltung (Coaching, Workshop, Seminar oder Training, nachfolgend gemeinsam oder einzeln „Veranstaltungen“ oder „Veranstaltung“) erfolgt per Post, per E-Mail oder über die Internetseite des Anbieters. Die Anmeldung zu der Veranstaltung ist für den Kunden verbindlich. Der Kunde hat sich vor der Anmeldung mit den auf der Internetseite des Anbieters ausgewiesenen Inhalten der Veranstaltung vertraut zu machen. Auch der Ort der Leistungserbringung ist der Internetseite des Anbieters zu entnehmen. Im Zweifel hat der Kunde offene Fragen vor der Anmeldung mit dem Anbieter zu klären.
  5. Mit der Anmeldung akzeptiert der Kunde diese AGB.
  6. Ein Vertrag kommt erst zustande mit der Bestätigung der Anmeldung durch den Anbieter. Die Bestätigung erfolgt per Post oder per E-Mail. Maßgeblich ist das Datum des Bestätigungsschreibens oder der Bestätigungs-E-Mail. Ist die Zahl der verfügbaren Plätze für eine Veranstaltung erreicht, werden im Anschluss noch eingehende Anmeldungen auf einer Warteliste in der Reihenfolge ihres Eingangs vermerkt. Die Absender solcher Anmeldungen erhalten eine entsprechende Benachrichtigung. Kann eine Anmeldung (endgültig) nicht berücksichtigt werden, wird eine entsprechende Benachrichtigung zur Information umgehend versandt. Sollte die Anmeldung zu einer Veranstaltung kurzfristig erfolgen, kann der Anbieter die Teilnahme per E-Mail oder per Telefon bestätigen.
  7. Die Veranstaltungen sind kein Ersatz für medizinische oder psychiatrische Behandlungen. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vor Beginn einer Veranstaltung darüber zu informieren, dass er körperlich oder psychisch nicht voll belastbar ist, sich in einem angegriffenen Gesundheitszustand befindet oder unter medikamentöser Behandlung steht. Befindet sich der Kunde in psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlung, ist er verpflichtet, rechtzeitig mit seinem Therapeuten oder Arzt und dem Anbieter abzuklären, ob eine Teilnahme an der Veranstaltung möglich ist.

§2 – Veranstaltungsgebühr

  1. Die Bezahlung der Veranstaltungsgebühr erfolgt, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, zu Beginn der Veranstaltung vor Ort als Barzahlung. Kartenzahlung ist nicht möglich.
  2. Bei manchen Veranstaltungen stellt der Anbieter nach Eingang der Anmeldung dem Kunden eine Rechnung über die Veranstaltungsgebühr. Die Übersendung der Rechnung erfolgt per Post oder per E-Mail. Erhält der Kunde eine Rechnung, ist diese innerhalb von sieben Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig, wenn in der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben wird.
  3. Bei Rechnungsstellung vorab erfolgt die Zahlung der Veranstaltungsgebühr über die von dem Anbieter angebotenen Zahlungsmethoden. Wählt der Kunde eine Zahlung gegen Rechnung, ist die volle Gebühr spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Nach gesonderter Absprache kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden. Beträgt der Zeitraum zwischen Anmeldung und Veranstaltungsbeginn weniger als 14 Tage, ist die Veranstaltungsgebühr sofort fällig und vor Beginn der Veranstaltung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen oder spätestens bei Beginn der Veranstaltung in bar dem Anbieter zu übergeben.
  4. Für den Fall, dass die Veranstaltungsgebühr nicht rechtzeitig eingeht und auch nach Aufforderung durch den Anbieter innerhalb der gesetzten Frist nicht bezahlt wird, behält sich der Anbieter vor, die Anmeldung zu stornieren und den hierdurch freigewordenen Platz durch eine Anmeldung auf der Warteliste zu besetzen. Ist die Veranstaltungsgebühr bis zum Beginn der Veranstaltung noch nicht bezahlt, behält sich der Anbieter außerdem vor, den Kunden von der Teilnahme auszuschließen.

§3 – Stornierung, Umbuchung und Ersatzteilnehmer

  1. Die Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung, zu der der Kunde sich bereits angemeldet hat, muss schriftlich oder in Textform (per E-Mail) erfolgen. Im Falle einer rechtzeitigen Stornierung erstattet der Anbieter bereits geleistete Zahlungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Maßgeblich für die Einhaltung der nachfolgend bestimmten Fristen ist der Zugang der Erklärung beim Anbieter.
  2. Die Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung kann bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Im Fall einer rechtzeitigen Stornierung erhebt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der Veranstaltungsgebühr. Erfolgt die Stornierung nicht spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung, ist die Veranstaltungsgebühr in voller Höhe zu entrichten, es sei denn, der Kunde stellt einen geeigneten Ersatzteilnehmer (Abs. 4), oder der Anbieter kann den Platz durch eine Anmeldung auf der Warteliste besetzen. In diesen Fällen erhebt der Veranstalter nur die Bearbeitungsgebühr von 10% der Veranstaltungsgebühr.
  3. Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch ist die volle Gebühr zu bezahlen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung oder anteilige Erstattung der Veranstaltungsgebühr.
  4. Alternativ kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden, der an Stelle des angemeldeten Kunden an der Veranstaltung teilnimmt, wobei die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sein müssen. Der Wechsel ist dem Anbieter rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Zahlt der Ersatzteilnehmer die Veranstaltungsgebühr nicht, bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet.
  5. Der Anbieter empfiehlt bei Buchung von Veranstaltungen den Abschluss einer Seminar- oder Reiserücktrittsversicherung, die im Falle einer Stornierung die Veranstaltungsgebühr, die Anreisekosten und Unterkunftskosten übernimmt.

§4 – Absage durch den Anbieter

  1. Eine Veranstaltung kann von dem Anbieter aus wichtigem Grund abgesagt werden. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor bei der Anmeldung einer zu geringen Anzahl von Teilnehmern oder dem Ausfall eines Trainers (wenn kein geeigneter Ersatztrainer zur Verfügung steht) sowie in Fällen höherer Gewalt und behördlich auferlegter Maßnahmen. Die Absage erfolgt unverzüglich per Post, per E-Mail oder telefonisch. Bereits bezahlte Gebühren werden durch den Anbieter erstattet, wenn nicht ein Ersatztermin vereinbart wird.
  2. Bei fortlaufenden Veranstaltungen wird der Anbieter im Falle einer Erkrankung eines Trainers oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse mit den Teilnehmern einen Ersatztermin vereinbaren oder einen anderen qualifizierten Trainer einsetzen.
  3. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Anbieter ist in den oben genannten Fällen ausgeschlossen.
  4. Der Anbieter empfiehlt bei Buchung von Veranstaltungen den Abschluss einer Seminar- oder Reiserücktrittsversicherung, die im Falle einer Absage die Anreisekosten und Unterkunftskosten übernimmt.

§5 – Ausschluss von einer Veranstaltung

  1. Bei erkennbaren gesundheitlichen oder psychischen Problemen, bei denen eine Gefahr für den Kunden selbst oder andere Veranstaltungsteilnehmer nicht ausgeschlossen werden kann, behält sich der Anbieter jederzeit das Recht vor, den Kunden von der Teilnahme oder weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Die Veranstaltungsgebühren werden in diesem Fall anteilig rückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Ein Ausschluss kann auch bei vertragswidrigem Verhalten eines Kunden erfolgen. Ein Kunde verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Ermahnung durch die Mitarbeiter des Anbieters die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in einer Art und Weise verhält, die in erheblichem Maße gegen die guten Sitten verstößt, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann. Muss ein Ausschluss aus diesen Gründen ausgesprochen werden, so erfolgt keine Erstattung der anteiligen Veranstaltungsgebühren. Sonstige Ansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen.
  3. Ansteckende Infektionskrankheiten schließen eine Teilnahme an Veranstaltungen aus. Tritt eine solche Erkrankung während einer Veranstaltung auf, kann der Kunde ebenfalls von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsgebühren werden in diesem Fall nicht (auch nicht teilweise) rückerstattet. Sonstige Ansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen.
  4. Der Anbieter empfiehlt bei Buchung von Veranstaltungen den Abschluss einer Seminar- oder Reiserücktrittsversicherung, die im Falle einer Erkrankung während der Veranstaltung die verbleibenden Veranstaltungs- und Unterkunftskosten übernimmt.

§6 – Übernachtung und Verpflegung

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Übernachtungen und Verpflegung von dem Anbieter nicht zur Verfügung gestellt.
  2. Kosten für Übernachtungen und Verpflegung während der Veranstaltung sind in den Veranstaltungsgebühren daher grundsätzlich nicht enthalten. Der Kunde hat für die rechtzeitige Buchung von Übernachtungen sowie für die Verpflegung während der Veranstaltung selbst Sorge zu tragen.

§7 – Datenschutz

  1. Mit dem Absenden der Anmeldung (egal in welcher Form) erklärt sich der Kunde mit der Verarbeitung und Speicherung der von ihm angegebenen personenbezogenen Daten einverstanden. Für eine verbindliche Anmeldung ist die Angabe des vollen Namens, der Adresse und des Geburtsdatums erforderlich. Außerdem ist die Angabe der Telefonnummer, des Berufs und der E-Mail-Adresse für organisatorische Zwecke nötig.
  2. Die Daten werden nur für die Erfüllung des Vertrages und die Organisation und Durchführung der Veranstaltung verwendet. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

§8 – Veranstaltungsunterlagen

  1. Der Inhalt etwaiger Veranstaltungsunterlagen stellt geistiges Eigentum des Anbieters dar und ist urheberrechtlich geschützt.
  2. Sämtliche Unterlagen, die der Anbieter dem Kunden im Rahmen einer Veranstaltung zur Verfügung stellt, dürfen nicht ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung, auch nicht auszugsweise, in irgendeiner Form an Dritte weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder für eigene Veranstaltungen verwendet werden.

§9 – Haftung

  1. Durch die Anmeldung bestätigt der Kunde, dass er geistig und körperlich in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen. Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Veranstaltungen sind kein Ersatz für medizinische oder psychiatrische Behandlung. Befindet sich der Kunde in Behandlung, hat er zusammen mit seinem Arzt oder Therapeuten zu entscheiden, ob eine Teilnahme an der Veranstaltung möglich ist.
  2. Ungeachtet des Rechtsgrundes haftet der Anbieter nicht für Schäden (einschließlich Aufwendungen) des Kunden, die aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
  3. Abweichend von § 9 (2) haftet der Anbieter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde somit regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
  4. Sämtliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht für (i) Schadenersatzansprüche aufgrund zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände, (ii) die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iii) die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, und (iv) die Haftung für die Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, die Einhaltung verbindlich zugesagter Termine oder arglistig verschwiegene Mängel.
  5. Der Anbieter haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.

§10 – Allgemeine Bestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde sollen schriftlich erfolgen. Individuelle Vertragsabreden (§ 305b BGB) haben jedoch in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen einer Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, werden alle unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen rückwirkend durch wirksame und durchführbare Bestimmungen ersetzt, die hinsichtlich des Inhalts und des wirtschaftlichen Zwecks den ursprünglichen Bestimmungen so nahe wie möglich kommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen deutschem Recht.

 

Stand: November 2023

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