Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 


1. Allgemeines

Allen Leistungen im Rahmen unseres Institutes, nachfolgend „Veranstalter“ genannt, liegen diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zugrunde.

2. Vertragsgegenstand

Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen, Workshops, Seminare und Trainings an. Grundlegender Gegenstand des Vertrages ist die verbindliche Anmeldung und Buchung von Veranstaltungen, die Regelungen bei Rücktritt und Kündigung, sowie die allgemeinen Teilnahmebedingungen.

3. Anmeldungen / Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung (Anmeldungsformular) auf dem Postweg, per Fax, durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung, oder durch elektronische Anmeldung über das Internet.

Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung/Anmeldung eine Anmeldebestätigung zugeschickt. Sollte die von Ihnen gewählte Veranstaltung bereits ausgebucht sein, verständigen wir Sie umgehend, führen Ihre Anmeldung auf einer Warteliste und benachrichtigen Sie, wenn ein Platz frei wird.

4. Stornierung / Rücktritt von einer Buchung

Sie können bis vier Wochen vor Beginn eines einzelnen Workshops (es gilt das Zugangsdatum beim Veranstalter) schriftlich von Ihrer Anmeldung zurücktreten.
Es fallen dann 10% der Seminarkosten als Bearbeitungsgebühr an. Bei späterer Kündigung des Vertrags wird die gesamte Seminargebühr fällig, außer Sie benennen einen geeigneten Ersatzteilnehmer.
Für fortlaufende Veranstaltungen (Trainings) gelten eigene Teilnahme- und Rücktrittsbedingungen (siehe Anmeldeformulare der Trainings).

Sollten wir eine Veranstaltung aus wichtigen oder höheren Gründen (zum Beispiel bei Erkrankung der Kursleiterin bzw. des Kursleiters, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder bei von außen auferlegten Maßnahmen) absagen müssen, so hat der Teilnehmer Anspruch auf volle Rückerstattung bereits bezahlter Seminargebühren, weitere diesbezgl. Ansprüche für Teilnehmer bestehen nicht. 

Für Stornierungen in Zusammenhang mit Corona gelten die Punkte 6ff.

5. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Seminarangebot ist freiwillig. Sie tragen die volle Verantwortung für sich selbst und ihre Handlungen inner- und außerhalb des Kurses. Für verursachte Schäden kommen Sie selbst auf und stellen den Veranstalter, die Kursleiter und die Gastgeber an den Veranstaltungsorten von allen Haftungsansprüchen frei.

Der Veranstalter haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

Bei erkennbaren gesundheitlichen oder psychischen Problemen, bei denen eine Gefahr für sich selbst oder andere nicht ausgeschlossen werden kann, behält sich der Seminarleiter jederzeit das Recht vor, die Zusammenarbeit nicht fortzusetzen und teilnehmende Personen gegebenenfalls vom Seminar zu verweisen. Die Kurs- und Vollpensionskosten werden in diesem Fall anteilig rückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Ein Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann. Muss ein Gruppenverweis aus diesen Gründen ausgesprochen werden, so erfolgt keine Erstattung der Kurs- und Vollpensionskosten.

Beendet ein Teilnehmer das Seminar vorzeitig aus freien Stücken, so erfolgt keine Rückvergütung der nicht konsumierten Unterrichts- oder Vollpensions-Einheiten.

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass unsere Seminare und Trainings kein Ersatz für medizinische oder psychiatrische Behandlung sind. Wenn Sie körperlich oder psychisch nicht voll belastbar sind, sich in einem angegriffenen Gesundheitszustand befinden oder unter medikamentöser Behandlung stehen, so bitten wir Sie, uns vor Kursbeginn darüber zu informieren. Wenn Sie in psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlung sind, so sollten Sie rechtzeitig mit Ihrem Therapeuten oder Arzt und uns klären, ob eine Teilnahme am Seminar sinnvoll erscheint.

Ansteckende Infektionskrankheiten schließen eine Teilnahme an den Seminaren aus.

6. Test-Konzept für alle Veranstaltungen des ARUNA-Instituts

Nach Jahren der Einschränkungen, von denen auch unser Institut stark betroffen war, sind mittlerweile alle Corona-Maßnahmen aufgehoben worden und die Pandemie wurde von offizieller Seite für beendet erklärt. Das ist eine ungeheure Erleichterung für uns alle und hat es unserem Institut ermöglicht, von einem längeren provisorischen Notbetrieb wieder zu einem gewohnten planungssicheren Live-Programm überzugehen.

Leider zeigt sich in unserer direkten Erfahrung als Seminarveranstalter und auch im Austausch mit vielen unserer Kollegen, dass es bis heute im Rahmen von Seminaren weiterhin zu Corona-Ausbrüchen kommt, die viele Menschen betreffen und den Gruppenprozess stark beeinträchtigen können. Wir selbst hatten in unseren Veranstaltungen bereits mehrere Spreadings zu verzeichnen, zuletzt Anfang 2023, und haben uns in 2022 als Seminarleiter selbst – teilweise mehrfach und mit monatelang andauernden Spätfolgen – mit Corona angesteckt.

Wir haben uns deswegen entschieden, bei allen Veranstaltungen unseres Instituts auch weiterhin – auch wenn es staatlich nicht mehr offiziell vorgeschrieben ist – einen Test zum Seminarbeginn durchzuführen, um zumindest alle jene Personen herauszufiltern, die schon zu Beginn positiv testen. Auf diese Weise ist es schon bei vielen Veranstaltungen gelungen, Spreadings in der Gruppe zu vermeiden.

Unsere Vorgehensweise ist wie folgt: jede/r Teilnehmer/in bringt selbst zwei bis drei Tests zum Seminar mit. Beim Eincheck führt jeder einen Test vor Ort durch. Sollte dieser Test positiv ausfallen, wird ein zweiter, eventuell auch noch ein dritter Test durchgeführt. Sollten auch weitere Tests ein positives Ergebnis zeigen, verpflichtet sich der/die Teilnehmer/in, den Veranstaltungsort zu verlassen. Wir bitten um Verständnis, dass in diesem Fall weder Kursgebühr, noch Vollpension rückerstattet werden können (es gibt die Möglichkeit, für einen solchen Fall eine Versicherung abzuschließen (siehe Punkt 8 dieser AGB).

Wir sind uns natürlich der Tatsache bewusst, dass eine Testung keine hundertprozentige Sicherheit gewährleisten kann, hoffen aber dennoch, mit dieser Minimal-Maßnahme ein für die allermeisten Menschen zumutbares und akzeptables Sicherheitskonzept zu vertreten, das zu einem guten Klima für nahe und intime Gruppenprozesse beiträgt. Letztendlich geht es für alle Beteiligten um größtmögliche Selbstverantwortlichkeit und Rücksichtnahme, d.h. wer an sich selbst im Verlauf einer Veranstaltung entsprechende körperliche Symptome feststellt, führt einen weiteren Test durch und informiert im Fall des Falles die Leitung und zieht sich aus der Gruppe zurück.

Menschen, die eine Testung zum Gruppenbeginn pauschal ablehnen, können momentan leider nicht an unseren Veranstaltungen teilnehmen.

Wir ersuchen um Euer Verständnis!

7. Stornierung einer Buchung wegen COVID-19

Wir können leider nicht kostenfrei stornieren

  • wenn man gebucht hat, obwohl man Testungen generell ablehnt
  • wenn man als gebuchte*r Teilnehmer*in selbst an Covid erkrankt
  • während eines Seminars Krankheitssymptome entwickelt und/oder das Seminar abbrechen muss

Für den Krankheitsfall empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zusammen mit einer Covid-Zusatz-Versicherung (siehe Punkt 8 dieser AGB).

Ebenso können wir Buchungen nicht kostenfrei stornieren, wenn jemand aufgrund von Inzidenz-Anstieg, Angst vor Ansteckung oder spontanem Meinungswandel von der Buchung einer Veranstaltung zurücktritt, die in Präsenz stattfinden kann.

8. Seminar-Versicherung (Reiserücktrittsversicherung):

Es besteht die Möglichkeit, sich für den Fall einer Stornierung aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit oder Unfall) abzusichern:
Informationen zur Versicherung
zur Buchung der Versicherung 

Zusätzlich gibt es nun auch eine Covid-19-Ergänzungsversicherung. Sie schließt die Erkrankung an Covid-19 sowie den Tod infolge einer Covid-19 Erkrankung bei Ihnen oder einer Ihrer Risikopersonen als versichertes Ereignis in den Versicherungsschutz mit ein.
Informationen zur Covid-19-Ergänzungsversicherung
zur Buchung der Covid-19-Ergänzungsversicherung

Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V.(Schlichtungsstelle) wenden:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
URL: www.versicherungsombudsmann.de

9. Schlussbestimmungen

Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  

 

Stand : Januar 2023

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